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Ratgeber zur Privaten Krankenversicherung (PKV)

Stichwörter: Pkv, Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Beamte, Vergleich, Selbständige, Studenten

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet in der Regel weitaus mehr Leistungen an als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Häufig zahlen Arbeitnehmer bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung weniger Beiträge als in der gesetzlichen Krankenkasse.

Der Beitrag in der PKV richtet sich nämlich nicht nach dem Einkommen, sondern wird hauptsächlich anhand des Alters, des Geschlechts und des Gesundheitszustands der zu versichernden Person sowie der gewünschten Leistungen festgelegt.

Voraussetzungen für den Eintritt in die private Krankenversicherung

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Generell müssen Arbeitnehmer die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, also ein bestimmtes Jahreseinkommen, überschreiten. Das jährliche Bruttoeinkommen in 2016 muss mindestens 56.250 Euro betragen, um in die PKV wechseln zu können.

Andere Berufsgruppen wie Selbstständige oder Beamte können deutlich einfacher eine private Krankenversicherung abschließen, da hier die Versicherungspflichtgrenze nicht greift. Sie genießen Versicherungsfreiheit und können eigenständig wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Beamte erhalten sogar eine Beitragsbeteiligung in Form einer Beihilfe durch ihren Dienstherrn. Dadurch wird die PKV vor allem für Beamte sehr attraktiv.

Leistungen der privaten Krankenversicherung

Das Leistungsspektrum einer privaten Krankenversicherung ist sehr breit gefächert. Versicherte können viele Leistungen individuell auswählen und sich so für einen Tarif entscheiden, der optimal auf sie zugeschnitten ist. Vereinbart werden kann etwa die Chefarztbehandlung oder die Übernahme der Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus.

Zusätzlich können Sie Leistungen von Heilpraktikern oder die Bezuschussung von Sehhilfen einschließen. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Experten über diese Möglichkeiten kostenlos und unverbindlich beraten.

Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherer müssen seit 2009 einen Basistarif anbieten, der sich an den grundlegenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Der Basistarif richtet sich unter anderem an selbstständige Personen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen.

Aufgrund der seit 2009 geltenden Versicherungspflicht ist dieser Tarif auch für Personen interessant, die vorher ohne Versicherung gewesen sind. PKV-Neueinsteiger profitieren meist nicht vom Basistarif, da die normalen Tarife in der Regel günstiger und mit besseren Leistungen verbunden sind.

Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist das Prinzip der Kostenübernahme in der privaten Krankenversicherung auf eine andere Weise geregelt. So erhebt ein behandelnder Arzt Gebühren für seine erbrachten Leistungen und stellt diese dem Privatversicherten in Rechnung. Dieser muss dann die Rechnung selbst begleichen, reicht sie aber auch bei seiner privaten Krankenversicherung ein. Diese erstattet dann, je nach gewähltem Tarif, die Kosten vollständig oder anteilig. Bei einem Krankenhausaufenthalt sind verschiedene Krankenversicherer bereits dazu übergangen, direkt mit der Klinik abzurechnen.

Beitragserstattung in der privaten Krankenversicherung

Bei verschiedenen privaten Krankenversicherungstarifen erhalten Versicherte einen Teil ihrer gezahlten Beiträge zurückerstattet, wenn sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Diese wird auch als erfolgsunabhängige Rückerstattung verstanden. Dahingegen beschreibt die erfolgsabhängige Variante Rückzahlungen an die Versicherten im Fall einer positiven Geschäftsentwicklung der jeweiligen privaten Krankenversicherung.

Unterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Zugang zur privaten Krankenversicherung ist festgelegten Regeln unterworfen. So müssen Angestellte seit Anfang 2016 über ein Jahr ein lang ein Bruttoeinkommen von mindestens 56.250 Euro erreichen. Liegt das Gehalt unterhalb dieser Grenze, kommt nur eine Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse in Frage.

Die Beitragshöhe und deren Berechnung sind bei der GKV ausschließlich vom Einkommen abhängig. In der PKV richtet sich die monatliche Versicherungsprämie nicht nach dem Einkommen, sondern nach Faktoren wie dem Alter und dem Gesundheitszustand.

Studenten in der privaten Krankenversicherung

Studenten können sich vor der Aufnahme eines Studiums von der Pflicht zur Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse auf Antrag befreien lassen. Dann können Sie für die Zeit des Studiums einen Tarif in einer privaten Krankenversicherung wählen. Diese zeichnen sich im Regelfall durch ein besseres Leistungsangebot im Vergleich zu Tarifen in der GKV aus.

Nach dem Ende eines Studiums können sich Studenten entscheiden, ob sie weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben oder in die gesetzliche Kasse zurückkehren.

Arbeitslosigkeit und die private Krankenversicherung

Besteht eine private Krankenversicherung und wird ein Versicherter währenddessen arbeitslos, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen. Beispielsweise dürfen die Versicherten nicht älter als 55 Jahre sein und müssen Arbeitslosengeld I beziehen. Dieses wird im Regelfall zu Beginn der Arbeitslosigkeit bezahlt. Erhält eine versicherte Person allerdings sofort nach dem Austritt aus dem Arbeitsleben Arbeitslosengeld II (Hartz IV), bleibt der private Krankenversicherungsschutz bestehen. Meistens wird dieser Personenkreis dann in einen günstigeren Basistarif eingestuft.

Nach einem 2011 ergangenen Gerichtsurteil ist die Bundesagentur für Arbeit dazu verpflichtet, die Kosten für die private Krankenversicherung bei Hartz-IV-Empfängern zu übernehmen, und zwar bis zu der Höhe der Hälfte des Beitrags für den Basistarif.

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Nach dem Eintritt in eine private Krankenversicherung ist der Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse nur unter definierten Voraussetzungen möglich. Ein häufiger Grund für die Rückkehr in die GKV ist der Wechsel des Berufs. Ehemals selbstständige Personen, die ein Angestelltenverhältnis aufnehmen und in diesem ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 56.250 Euro erhalten, müssen im Normalfall in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.

Für Privatversicherte, die nach dem Ende der Selbstständigkeit über kein Einkommen mehr verfügen, kann auch ein Wechsel in die Familienversicherung des Ehegatten von Vorteil zu sein. Wer allerdings freiwillig versichert ist, kann nicht ohne Weiteres zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Hier haben die privaten Krankenkassen den Basistarif im Angebot, der sich an den GKV-Leistungen orientiert. Unter Umständen kann dann ein Wechsel in diesen Tarif für diesen speziellen Personenkreis interessant sein.

Stand: März 2016. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Gewähr.

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